Freibeträge, Kindergeld und Co. – So sichern sich Eltern Steuervorteile

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Eltern sind irgendwie immer knapp bei Kasse. Da freuen sie sich umso mehr, wenn sich Staat und Finanzamt ein wenig an ihren Kosten beteiligen. Vor allem Kosten für die Kinderbetreuung können seit 2006 in höherem Umfang abgesetzt werden. Wir haben im Folgenden einige hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Geld vom Fiskus zurück bekommen oder schon unter dem Jahr sparen.

Ein Tipp vorweg: Sie können sich Kosten, die laufend entstehen (wie Kinderbetreuungskosten oder Werbungskosten) schon im Vorfeld als Steuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken lassen. So zahlen Sie monatlich weniger Lohnsteuer. Folgende Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Zeitpunkt: bis spätestens 30. November des laufenden Jahres
  • Antrag beim zuständigen Finanzamt auf Lohnsteuerermäßigung stellen
  • Kinderbetreuungskosten müssen einen Betrag von 600 Euro (Antragsgrenze) übersteigen
  • Werbungskosten müssen mindestens 920 Euro betragen

Betreuungskosten

Familien können die Betreuungskosten für ihren Nachwuchs bis zum 14. Lebensjahr steuerlich absetzen. Wichtig dabei ist, dass die Eltern Rechnungen und Bankbelege vorlegen können, damit das Finanzamt die Kosten anrechnet. So sind steuerlich bis zu 6.000 Euro für Tagesmutter, Babysitter, Kindertagesstätte oder einen Hort geltend zu machen. Zwei Drittel davon (maximal 4.000 Euro), werden dann als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen.

– Oma, Opa oder Tante

Auch nahe Verwandte können das Kind gegen Bezahlung betreuen. Wichtig: Sie dürfen nicht dauerhaft im gleichen Haushalt leben. Zudem müssen eindeutige Vereinbarungen vorliegen (am besten ein Vertrag) und Rechnungen sowie Überweisungen den Zahlungsverkehr belegen können.

– Au-pair
Au-pair-Mädchen oder Haushaltshilfen, die ausschließlich zur Kinderbetreuung eingestellt sind, können steuerlich geltend gemacht werden.

Kindergeld

Wer meint, die Familienkasse würde automatisch das passende Kindergeld zahlen, irrt. Erstens wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob sich der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger auswirkt. Es setzt dann automatisch die Variante ein, die der Familie zugunsten kommt. Zweitens sind auch hier ein paar legale Tricks möglich, um mehr Geld zu erhalten.

– Patchwork-Familien

Richtig clever können Eltern dem Fiskus ein paar Euro mehr aus der Tasche ziehen: Bringt ein Partner beispielsweise drei, der andere nur ein Kind mit in die Ehe, kann der Kindergeldanspruch des einen auf den anderen Partner übertragen werden. So erhalten Sie für das vierte Kind dann 215 statt 184 Euro. Und das jeden Monat!

– Kindergeld verlängern

Kindergeld wird auch nach dem 18. Lebensjahr gewährt, wenn der Nachwuchs eine Lehre oder Schulausbildung (inklusive Studium) absolviert. Über das 25. Lebensjahr hinaus geht es in einzelnen Fällen auch: nach vorheriger Absolvierung eines Zivil- oder Grundwehrdienstes. Auch Zeiten als Entwicklungshelfer werden angerechnet. Ist ein Kind über 21 arbeitslos, weil es eine Lehrstelle sucht, muss dies beim Arbeitsamt gemeldet sein (als arbeitssuchend), damit Sie weiterhin Kindergeld beziehen können.

Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber helfen sparen

Wenn möglich, vereinbaren Sie lieber einen Kindergartenzuschuss statt einer Gehaltserhöhung mit Ihrem Chef. Leistungen des Arbeitgebers für nicht schulpflichtige Kinder sind nämlich sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

Kosten für die Schule oder Berufsausbildung

Auch kostenpflichtige Bildungseinrichtungen sind bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro zu 30 Prozent absetzbar. Dies gilt nicht nur für Schulkosten in Deutschland, sondern die Ausbildung kann auch in einem anderen EU-Land oder einem Drittland stattfinden. Nicht anzurechnen sind hingegen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Ist eine Privatschule aus therapeutischen Gründen notwendig, so können hierfür die Schul- oder Internatskosten geltend gemacht werden. Zu diesen Ausnahmefällen gehören beispielsweise Hochbegabtenschulen. Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastung einzutragen.

Vermögen clever aufteilen

Eltern können Kapital wie Wertpapierdepots auf ihre Kinder übertragen. So kann die Familie hohe Kapitalerträge steuerfrei kassieren – das sind bis zu 8.967 Euro!

Schon zu Lebzeiten verschenken

Übertragen Eltern oder Großeltern schon zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder oder Enkel, können diese davon profitieren. Sie zahlen in diesem Fall weniger oder gar keine Steuer, wie es bei einem Erbe der Fall wäre. Hier können bis zu 400.000 Euro völlig steuerfrei bleiben. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Barvermögen vorzeitig und steuerfrei an die späteren Erben übergeben, sondern auch Immobilien oder Geschäftsanteile.

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