Kinderbetreuung: Betreuungsgeld kommt hauptsächlich in westlichen Bundesländern an

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Seit dem 01. August 2013 wird das Betreuungsgeld als Geldleistung gezahlt. Es kann im Anschluss an das Elterngeld (also ab dem 15. Lebensmonat des Kindes) bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonates beantragt werden. Je Kind ist das Betreuungsgeld vorerst auf eine Höhe von 100 Euro festgelegt, ab August 2014 erhöht es sich auf 150 Euro. Das Betreuungsgeld soll Familien mit Kindern mehr Freiheiten eröffnen, ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie eine private Kinderbetreuung vorziehen oder ihr Kind lieber in einer öffentlichen Institution – beispielsweise in einem Hort oder bei einer Tagesmutter – unterbringen.

Betreuungsgeld stark umstritten

Im Bundestagswahlkampf 2013 sorgte das Betreuungsgeld für kontroverse Debatten. Die Grünen sprachen sich eindeutig gegen diese „Herdprämie“ aus und wollten im Falle ihres Wahlsieges für die sofortige Abschaffung sorgen.

Kritikpunkt war vor allem, dass das Betreuungsgeld Mütter dazu animiere, daheim bei den Kindern zu bleiben. Dies erschwere einen Wiedereintritt ins Berufsleben. Das Ende der Debatte ist bekannt: Die Grünen verloren, das Betreuungsgeld kam. Das Statistische Bundesamt hat nun die ersten Zahlen zum Betreuungsgeld veröffentlicht. Der Anlauf war schleppend: Von August 2013 bis zum Jahresende ist das Betreuungsgeld insgesamt nur für 65.000 Kinder ausgezahlt worden. Anscheinend geben nur wenige Frauen wegen 100 oder 150 Euro ihren Arbeitsplatz auf und widmen sich ganz ihrer Familie.

Deutlicher Unterschied zwischen Ost und West

Bis Dezember 2013 waren die Bezieher des Betreuungsgeldes in allen Bundesländern zu über 90 Prozent Mütter, 79 Prozent verheiratet. 78 Prozent haben einen Antrag auf maximalen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt, der Rest verteilt sich auf einen kürzeren Zeitraum. Zwischen den einzelnen Bundesländern ist im Hinblick auf die Nutzung des Betreuungsgeldes ein starkes West-Ost-Gefälle zu verzeichnen: In den alten Bundesländern wird das Betreuungsgeld verhältnismäßig oft genutzt. Eltern, die im Osten Deutschlands wohnen, beantragten nur selten den Zuschuss. Während in Mecklenburg-Vorpommern gerade einmal 298 Anträge in den ersten Monaten eingingen, beziehen prozentual die meisten Eltern das Betreuungsgeld in Baden-Württemberg – ausgerechnet dem Bundesland, in dem die Grünen als stärkste Gegner der „Herdprämie“ den Ministerpräsidenten stellen. Von den 65.000 bewilligten Anträgen gehen gerade einmal 4.653 auf das Konto der neuen Länder einschließlich Berlin.

Betreuungsgeld nur schleppend angelaufen

Im Südwesten beantragten im Erfassungszeitraum rund 20 Prozent der leistungsberechtigten Eltern tatsächlich das Betreuungsgeld. Dies bedeutet, dass immer noch 80 Prozent ihr Kind in einer Tagesstätte wie Krippe, Tagesmutter oder in einem Kinderhort unterbringen. Damit ist die Nachfrage deutlich geringer ausgefallen, als zunächst erwartet. Eltern in den östlichen Bundesländern nutzen nahezu ausschließlich öffentliche Einrichtungen zur Kinderbetreuung. In manchen Gegenden geht die Quote des Betreuungsgeldbezuges sogar nahezu gegen null. Zudem ist auch ein deutlicher West-Ost-Unterschied bei der Bezugsdauer zu verzeichnen: Im früheren Bundesgebiet liegt diese bei etwa 20 Monaten, in den neuen Ländern mit 13 Monaten deutlich darunter. Neuere Umfragen ergaben, dass bundesweit zum Jahresbeginn 2014 etwa 150.000 Anträge auf die Familienleistung gestellt wurden. Trotzdem bleibt die Nachfrage insgesamt eher gering. Die Haushaltsmittel des Bundes seien im Bezugszeitraum 2013 mit 55 Millionen Euro eingeplant gewesen. Tatsächlich wurden aber nur 16,9 Millionen Euro tatsächlich auch ausgegeben.

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